Nach dem Brand – Räumung und Entsorgung
Ein Brandschaden hinterlässt mehr als verkohltes Material. Löschwasser, Rußniederschlag und Brandgase verteilen sich über die gesamte Fläche; was danach entsorgt wird, ist häufig als belastet einzustufen.
Wir räumen Brandschutt in Berlin und Brandenburg und stimmen uns dabei mit den Beteiligten ab – Versicherung, Sachverständiger, Hausverwaltung. Nichts wird abgefahren, bevor die Schadenaufnahme abgeschlossen ist.
Nach der Schadenaufnahme
Wir warten den Gutachter ab, bevor etwas bewegt wird.
Abstimmung mit der Versicherung
Dokumentation für die Regulierung.
Kurzfristig erreichbar
Bei Brandschäden zählt oft die Zeit.
Ablauf bei einem Brandschaden
1. Sichern, nicht räumen
Solange der Sachverständige den Schaden nicht aufgenommen hat, sollte nichts entfernt werden – auch nicht das offensichtlich Zerstörte. Was weg ist, kann nicht mehr bewertet werden.
2. Aufnahme und Abstimmung
Wir sehen uns die Fläche an, schätzen die Menge und stimmen den Umfang mit Ihnen und gegebenenfalls der Versicherung ab.
3. Räumung und Trennung
Beim Räumen trennen wir, was sich sinnvoll trennen lässt: Metall, Holz, mineralischer Schutt, belastete Anteile. Das reduziert die Menge, die als belasteter Abfall abgerechnet werden muss.
4. Abtransport und Nachweis
Übergabe an die zuständige Annahmestelle, Dokumentation für Ihre Unterlagen und für die Schadenregulierung.